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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

AGB Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V.

  • 1 Präambel

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. ist Vermittler von Rundflügen der Agrarflug Helilift GmbH & Co. KG anlässig des 112 Jahre Jubiläum am 24.08.2024. Das Angebot enthält keinen Linien- und Pauschalreisen-Flugverkehr. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle Flüge, die die Beförderung von Personen zum Gegenstand haben, sofern nicht davon abweichende, individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Fluggast (Passagier), der einen Beförderungsvertrag mit dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. abschließt, unterwirft sich den Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen.

  • 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages / Bezahlung des Fluges

Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. und dem Passagier wird in einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Passagier geschlossen. Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.  

Vor dem Flug stellt der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. einen Gutschein aus, der im Voraus zu bezahlen ist. Die Ausstellung des Gutscheines kann entfallen, wenn der bzw. die Passagiere unmittelbar vor dem Flug die Kosten desselben entrichten. Der Gutschein kann ausschließlich auf eine Einzelperson ausgestellt werden. Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. wegen äußerer Umstände keinen Gutschein ausstellen kann (z.B. Zusteigen im Gelände).

Der Passagier bezahlt den Flugpreis (Gutscheines) im voraus und erhält dafür einen Gutschein den er dann einlösen kann. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. kann die Beförderung verweigern, wenn der Passagier den vereinbarten Preis nicht vollständig vor Antritt des Fluges bezahlt hat.

Die tatsächliche Flugzeit beträgt 8 Minuten.

Agrarflug Helilift GmbH & Co. KG kann für den Flug einen anderen Helikoptertyp einsetzen, als sie vertraglich vereinbart hat oder sie kann einen Dritten beauftragen, den Flug durchzuführen. Für den Passagier sind damit keine zusätzlichen Kosten, aber auch keine Preisminderungen verbunden. Ebenso ist der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. Vermittler, so können wir Flüge durch Partner Unternehmen durchführen lassen.
 

  • 3 Wetter-Bedingungen

Zum Fliegen mit dem Hubschrauber werden mindestens 800 m Sichtweite benötigt, die Wolkenhöhe muss wenigstens 300 m betragen und die Windgeschwindigkeiten müssen unter 30 km/h liegen. Dies sind die gesetzlichen Minima welche Agrarflug Helilift GmbH & Co. KG stets einhält. Um so dem Passagier ein unvergessliches Erlebnis zu bieten. Die Entscheidung über flieg baren Bedingungen obliegt ausschließlich dem Piloten.   

  • 4 Startzeit / Sitzplatz

Der Hubschrauber und die anderen Fluggäste können leider nicht auf verspätete Passagiere warten. Ist der Passagier nicht rechtzeitig (mind. 10 Min. vor Abflug) am Treffpunkt, wird ohne ihn gestartet und das Ticket verfällt. Man sollte daher genügend Zeitreserven einplanen!
Sollte der Passagier nicht rechtzeitig am Treffpunkt erscheinen verfällt der Gutschein/Ticket.
Kann der Passagier am Tag des Fluges keinen Gutschein vorweisen, ist der Betrag des Gutscheinwertes an diesem Tag in bar zu entrichten. Der Betrag wird erstattet, sobald der Gutschein vorgelegt wird.

Muss der Flugtag witterungsbedingt oder aus technischen Gründen abgesagt werden, werden die Fluggäste nach Möglichkeit unmittelbar darüber informiert. Ansprüche daraus entstehen nicht!

Rundflüge finden zudem nur statt, wenn die Teilnehmerzahl erreicht ist. Diese kann unterschritten werden, wenn Passagiere kurzfristig absagen oder nicht genügend Passagiere anmelden. Es muss in jedem Fall eine kostendeckende Disposition gewährleistet sein. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. ist in jedem Fall bemüht, die erworbenen Gutscheine zeitnah zu erstatten.
Beim Erwerb der Gutscheine ist daher die Angabe der Email-Adresse, der Telefonnummer, sowie Anschrift empfehlenswert. Ebenso empfehlen wir ggf. geänderte Kontaktdaten dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. mitzuteilen.

  • 5 Passagiere

Passagiere müssen über eine normale physische Verfassung verfügen. Jeder Passagier tritt den Flug auf eigene Gefahr an. Passagieren, die sich nicht wohl fühlen, ein erhöhtes gesundheitliches Risiko haben oder unter erheblichem Medikamenteneinfluss stehen, rät der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. ausdrücklich von einem Hubschrauberflug ab und behält sich auch die Mitnahmeverweigerung vor. Alkoholisierte Passagiere werden nicht befördert.

  • 6 Gepäck

Die von uns eingesetzten Hubschrauber haben sehr unterschiedliche Gepäckfächer. Möchte ein Passagier Gepäck auf den Flug mitnehmen, so ist die Art und Größe der Gepäckstücke im Vorfeld mit Agrarflug Helilift GmbH & Co. KG abzustimmen.

der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. behält sich vor, die Beförderung von Gepäckstücken abzulehnen oder Passagiere wegen Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen auszuschließen.   

 

  • 7 Sicherheit

Am Flugtag wird größten Wert auf Sicherheit gelegt. Den Anweisungen des Flugpersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten. Der Pilot entscheidet über Start und Landung des Hubschraubers, Flugroute und Dauer und ggf. über eine Unterbrechung oder Abbruch des Fluges (z.B. wegen Wetteränderung, höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen). Eine Rückerstattung erfolgt ggf. nach Prüfung des Einzelfalles.

  • 8 Haftung

Passagiere sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes gegen Schäden (Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung) versichert. Darüberhinausgehende Ansprüche werden nicht übernommen und sind nicht versichert.

  • 9 Schlussbestimmung

Sämtliche Ansprüche aus bzw. in Verbindung mit dem zwischen dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Benninghausen e.V. und dem Passagier geschlossenen Beförderungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einschlägigen Verweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag ist das Amtsgericht Lippstadt.